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Mietwagen mit Winterreifen


Winterreifen sind in der Schweiz in den Wintermonaten zwar nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, jedoch sollte im Zeitraum zwischen November und April nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S (Matsch + Schnee) gefahren werden. Unfälle und Geldbußen können bei schnee- und eisbedeckter Fahrbahn vermieden werden. Zu Ihrem Mietwagen erhalten Sie bei der SIXT Autovermietung Winter- oder Ganzjahresreifen im Mietpreis inkludiert (November bis April).


Wie kann ich Winterreifen zu meinem Mietwagen hinzubuchen?

Im Gegensatz zu anderen Extras gehören Schneereifen in Ländern, in denen sie entweder gesetzlich oder aufgrund der winterlichen Fahrbedingungen vorgeschrieben sind, zum Standard. Neben der Auswahl Ihres Mietwagens sehen Sie alle Informationen, um sicherzustellen, dass Sie ein Fahrzeug mit Winterreifen mieten.

* Vorbehaltlich der Verfügbarkeit. SIXT bietet Winterreifen in vielen Gebieten an, in denen Winterbedingungen im ganzen Land herrschen.


Mit dem Mietwagen mit Winterreifen ins Ausland*

  • Deutschland: Hier gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht.
  • Italien: Im Aostatal müssen zwischen dem 15. Oktober und 15. April Winterreifen verwendet werden. Winterreifen können in Italien ebenfalls durch Verkehrsschilder angeordnet werden. Ansonsten gilt nur bei den entsprechenden Witterungsbedingungen Winterreifenpflicht.
  • Frankreich: Keine generelle Winterreifenpflicht, dies kann jedoch vorübergehend durch ein Verkehrsschild angeordnet werden.
  • Österreich: Winterreifenpflicht zwischen dem 01. November und 15. April.